
Strafe für Apple und Meta von EU-Kommission wegen DMA-VerstößenBorns IT- und Windows-Blog
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die US-Konzerne Apple und Meta gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen haben. Daher hat die Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio. EUR bzw. 200 Mio. EUR verhängt.
Im März 2025 hatte ich bereits im Blog-Beitrag EU-Kommission knöpft sich Apple und Google vor berichtet, dass Verfahren der EU-Kommission gegen Apple und Google laufen. Und im Mai 2024 hatte ich im Beitrag EU-Kommission eröffnet DSA-Verfahren gegen Facebook und Instagram über ein Verfahren gegen den US-Konzern Meta berichtet. Hinter den Kulissen liefen aber bereits Prüfverfahren gegen Apple und Meta.
Am 25. März 2024 leitete die Kommission jeweils ein Verfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften von Apple über die Lenkung im App Store und das “Pay-or-Consent-Modell” von Meta ein. Am 24. Juni 2024 bzw. 1. Juli 2024 unterrichtete die Kommission Apple und Meta über ihre vorläufige Auffassung, dass die Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.
Apple und Meta hatten die Möglichkeit, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, indem sie alle Dokumente in den Untersuchungsakten der Kommission eingehend prüften und umfassend schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antworteten. Die Kommission kann gegen Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Entscheidung der EU-Kommission vom 23. April 2025
Nun hat die EU-Kommission in einer Meldung vom 23. April 2025 ihre finale Entscheidung mitgeteilt und ihre Gründe für die (gemessen an der Marke von 10% des weltweiten Konzernumsatzes) äußerst niedrigen ausgesprochenen Geldbußen dargelegt.
Die Entscheidung gegen Apple
Bei der Maßnahme gegen Apple handelt es sich um eine “Nichteinhaltungsentscheidung zu Apples Lenkungsbedingungen”, die das Unternehmen mit der EU abgeschlossen hatte. Entwickler von Apps für Apples Betriebssysteme, die diese über den Apple App Store vertreiben, sollten im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) in der Lage sein, Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie auf diese Angebote zu lenken und ihnen zu ermöglichen, Einkäufe zu tätigen.
Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einer Reihe von Einschränkungen, die von Apple auferlegt wurden, können App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Store profitieren. Ebenso können Verbraucher laut Kommission nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren. Denn Apple hindert App-Entwickler daran, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. Das Unternehmen habe, so die EU-Kommission, nicht nachgewiesen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.
Im Rahmen der heutigen Entscheidung hat die Kommission Apple angewiesen, die technischen und kommerziellen Lenkungsbeschränkungen aufzuheben und davon abzusehen, das nicht konforme Verhalten in Zukunft fortzusetzen, wozu auch die Annahme eines Verhaltens mit einem gleichwertigen Zweck oder einer gleichwertigen Wirkung gehört.
Die gegen Apple verhängte Geldbuße in Höhe von 500 Millionen Euro berücksichtigt laut EU-Kommission die Schwere und Dauer der Nichteinhaltung. In einigen Medien wundert man sich aber über die (in Bezug auf den Jahresumsatz) niedrige Geldbuße gegen Apple. Die Kommission hat mit Erteilung des Strafbescheids die Untersuchung der Nutzerwahlverpflichtungen von Apple eingestellt. Grund sei, dass Apple frühzeitig und proaktiv an einer Compliance-Lösung beteiligt war. Weitere Informationen zu diesen Entscheidungen finden sich in dieser Meldung der EU-Kommission.
DMA-Entscheidung gegen Meta
Die Entscheidung bezüglich einer Geldbuße gegen Meta erfolgte wegen Nichteinhaltung des “Zustimmungs- oder Vergütungsmodells” von Meta. Denn gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) müssen Gatekeeper die Zustimmung der Nutzer zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen Diensten einholen. Nutzer, die nicht zustimmen, müssen Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.
Im November 2023 führte Meta laut EU-Kommission ein binäres “Consent or Pay”-Werbemodell ein. Nach diesem Modell hatten die EU-Nutzer von Facebook und Instagram die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.
Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte vereinbar ist, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahlmöglichkeit gab, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet, aber ansonsten dem Dienst „personalisierte Anzeigen” gleichwertig ist. Das Modell von Meta erlaubte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freiwillige Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
Im November 2024 führte Meta nach zahlreichen Austauschen mit der Kommission eine weitere Version des Modells der kostenlosen personalisierten Werbung ein, die eine neue Option bietet, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten für die Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüfte derzeit diese neue Option (siehe Meta: EU stört sich an Facebooks “pay or consent”-Modell, nicht DMA-kompatibel) und setzt ihren Dialog mit Meta fort. Gleichzeitig fordert die EU-Kommission das Unternehmen auf, Nachweise für die Auswirkungen dieses neuen Anzeigenmodells in der Praxis vorzulegen.
Unbeschadet dieser laufenden Bewertung betrifft die aktuelle Entscheidung vom 23. April 2025, mit der Verstöße festgestellt werden, den Zeitraum, in dem Endnutzern in der EU die binäre Option “Consent or Pay” nur zwischen März 2024, als die DMA-Verpflichtungen rechtsverbindlich wurden, und November 2024, als das neue Anzeigenmodell von Meta eingeführt wurde, angeboten wurde.
Die gegen Meta verhängte Geldbuße von nur 200 Millionen Euro berücksichtigt laut EU-Kommission auch die Schwere und Dauer der Nichteinhaltung, wobei darauf hingewiesen wird, dass die heutigen Entscheidungen gegen Apple und Meta die ersten im Rahmen des DMA erlassenen Entscheidungen über die Nichteinhaltung sind.
Die Kommission hat laut Mitteilung vom 23. April 2025 auch festgestellt, dass der Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace von Meta nicht mehr im Rahmen des DMA benannt werden sollte. Der Beschluss folgt auf einen Antrag von Meta vom 5. März 2024, die Benennung des Marktplatzes zu überdenken.
Nach einer sorgfältigen Prüfung der Argumente von Meta und infolge der zusätzlichen Durchsetzungs- und kontinuierlichen Überwachungsmaßnahmen von Meta, um der Nutzung von Marketplace durch Unternehmen gegenüber Verbrauchern entgegenzuwirken, stellte die Kommission fest, dass Marketplace im Jahr 2024 weniger als 10 000 gewerbliche Nutzer hatte. Meta erfüllt daher nicht mehr den maßgeblichen Schwellenwert, der die Vermutung begründet, dass Marketplace ein wichtiges Zugangstor für gewerbliche Nutzer ist, um Endnutzer zu erreichen.
Wie geht es weiter?
Apple und Meta sind verpflichtet, den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen, andernfalls riskieren sie Zwangsgelder. Die Kommission setzt ihre Zusammenarbeit mit Apple und Meta fort, um die Einhaltung der Entscheidungen der Kommission und des Gesetzes über digitale Märkte im Allgemeinen sicherzustellen.
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